Sammelklage aus dem Jahr 2010 in den USA beigelegt
- Vergleich zur Beilegung der Klage vom Gericht genehmigt
- Rückstellung seitens Kaba deckt die Aufwendungen
Die Ende 2010 in den USA eingereichte Sammelklage ist nun beigelegt. Der Vergleich zur Beilegung der Klage, der von Vertretern der Kläger und der Kaba Gruppe eingereicht wurde, wurde vom zuständigen Bundesgericht in Ohio genehmigt.
In der Klage wurden Mängel bei spezifischen Modellen der mechanischen Drucktastenschlösser Simplex, die von einer amerikanischen Tochtergesellschaft der Kaba Gruppe hergestellt wurden, und irreführende Werbung geltend gemacht. Kaba hat die Vorwürfe stets bestritten. Die Einigung sieht nicht-monetäre Leistungen seitens Kaba vor. Diese Leistungen inklusive der Rechtskosten sind durch die Rückstellung aus dem Geschäftsjahr 2010/2011 gedeckt.